Starkes Duo für deine Zellen: Mit 4 mg Astaxanthin + natürlichem Vitamin E – hoch bioverfügbar & frei von Zusätzen.
Mit den Be Naturals Astaxanthin + Vitamin E Tropfen erhältst du eine effektive Kombination zweier starker Antioxidantien in einer flüssigen, leicht dosierbaren Form – ganz ohne unnötige Zusatzstoffe. Ideal für Menschen, die ihre Zellen gezielt vor oxidativem Stress schützen und dabei auf höchste Qualität setzen möchten.
Warum unser Astaxanthin + Vitamin E?
4 mg Astaxanthin pro Tagesdosis (aus 80 mg astaxanthinreichem Oleoresin)
Gewonnen aus der Mikroalge Haematococcus pluvialis – eine der reichhaltigsten natürlichen Quellen für Astaxanthin.
Mit natürlichem Vitamin E (1,8 mg α-TE)
Vitamin E trägt nachweislich* dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen.
Flüssig & hoch bioverfügbar
Die ölige Form auf pflanzlicher Basis unterstützt die optimale Aufnahme fettlöslicher Wirkstoffe wie Astaxanthin & Tocopherol.
Maximale Reinheit
Ohne Zucker, ohne Aromen, ohne Farbstoffe – nur das, was dein Körper wirklich braucht.
Vegan, clean & transparent
Geeignet für Vegetarier & Veganer. Keine tierischen Inhaltsstoffe, keine Gentechnik, keine synthetischen Zusätze.
Verzehrempfehlung
Täglich bis zu 10 Tropfen pur oder mit etwas Flüssigkeit einnehmen. Vor Gebrauch gut schütteln.
Inhaltsstoffe pro Tagesdosis (10 Tropfen):
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Astaxanthinreiches Oleoresin aus Haematococcus pluvialis: 80 mg
– davon Astaxanthin: 4 mg
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Vitamin E (α-Tocopherol-Äquivalente): 1,8 mg (15 % NRV)
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Trägeröl: Raffiniertes pflanzliches Öl (z. B. Sonnenblumen- oder Olivenöl)
Für wen geeignet?
Menschen mit hoher Belastung durch Umwelt, Sonne, intensiven Sport oder Stress
Personen, die ihre Zellen gezielt vor oxidativem Stress schützen möchten
Veganer & Gesundheitsbewusste, die auf künstliche Zusätze bewusst verzichten
🔒 Hinweis gemäß Lebensmittelinformationsverordnung: Vitamin E trägt dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung. Die empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.